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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vermittlung von Wohnraum zur zeitlich befristeten Nutzung wohnen-auf-zeit.la-palma.travel


§ 1 Anbieter, Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vermittlungsleistungen der

100 Árboles S.L. C/ Cancelita 29, 38750 El Paso, La Palma, Islas Canarias, España CIF: B-38793899 Registro Mercantil de Santa Cruz de Tenerife, Tomo 45, Folio 106, Hoja IP-1984 Geschäftsführer: Ulrich Götz Roth E-Mail: info@100arboles.com · Telefon: +34 609 30 86 29

— nachfolgend „Vermittler” — gegenüber Personen, die über die Website wohnen-auf-zeit.la-palma.travel Wohnraum zur zeitlich befristeten Nutzung suchen (nachfolgend „Mietinteressent” bzw. nach Vertragsschluss „Mieter“).

1.2 Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Anfrage abrufbaren Fassung. Abweichende Bedingungen des Mietinteressenten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermittler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.3 Für das Verhältnis zwischen Vermittler und Eigentümer gilt ein gesonderter Vermittlungsvertrag; dieser ist nicht Gegenstand dieser AGB.


§ 2 Gegenstand der Leistung

2.1 Der Vermittler weist Wohnraum auf La Palma nach und vermittelt den Abschluss von Mietverträgen über die zeitlich befristete Nutzung dieses Wohnraums.

2.2 Rechtlicher Rahmen des vermittelten Mietvertrags ist der arrendamiento de temporada gemäß Art. 3.2 in Verbindung mit Título III der Ley 29/1994 de Arrendamientos Urbanos (LAU) — Vermietung zu einem anderen Zweck als dem der ständigen Wohnraumnutzung.

2.3 Keine touristische Vermietung. Der Vermittler erbringt keine Beherbergungsleistung, keine touristische Dienstleistung und keine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Die vermittelten Objekte werden nicht als Ferienunterkunft („vivienda vacacional”) angeboten, betrieben oder beworben. Reinigung während der Mietzeit, Wäschewechsel, Rezeption, Verpflegung oder vergleichbare hotelähnliche Leistungen sind nicht Vertragsgegenstand und werden auch nicht vermittelt.

2.4 Der Vermittler wird nicht Vermieter. Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Eigentümer des Objekts und dem Mieter zustande. Der Vermittler ist nicht Partei dieses Mietvertrags. Er handelt als Nachweis- und Vermittlungsmakler sowie als Bevollmächtigter des Eigentümers bei Vertragsvorbereitung, Übergabe und Abwicklung. Diese Rollenverteilung gilt ausnahmslos für sämtliche über die Website angebotenen Objekte.


§ 3 Zustandekommen des Vermittlungsvertrags

3.1 Die Darstellung von Objekten auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage. Verfügbarkeiten können sich jederzeit ändern.

3.2 Mit Absenden des Anfrageformulars gibt der Mietinteressent eine unverbindliche Anfrage ab. Der Eingang wird automatisch bestätigt; diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.

3.3 Der Vermittler prüft die Anfrage und übersendet ein individuelles Angebot in Textform mit Objekt, Mietzeitraum, Miete, Nebenkostenregelung und Kaution.

3.4 Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, wenn der Mietinteressent dieses Angebot in Textform annimmt.

3.5 Der Mietvertrag selbst kommt erst mit Unterzeichnung durch Eigentümer und Mieter zustande. Ein Anspruch auf Abschluss des Mietvertrags besteht bis dahin nicht.


§ 4 Voraussetzungen auf Seiten des Mietinteressenten

4.1 Der Mietinteressent muss volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein.

4.2 Er stellt dem Vermittler zur Weiterleitung an den Eigentümer zur Verfügung:

  • vollständiger Name, Wohnanschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis/Reisepass), bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich NIE, sofern vorhanden
  • Anzahl und Namen aller mit bewohnenden Personen
  • Angabe zu Haustieren

4.3 Zweck der befristeten Nutzung. Der Mietinteressent gibt den Grund der zeitlichen Befristung seines Aufenthalts an (z. B. Überwinterung, beruflicher Aufenthalt, Studium, Weiterbildung, gesundheitliche Erholung, Wohnungssuche, Bau- oder Renovierungsvorhaben, saisonale Tätigkeit). Diese Angabe wird in den Mietvertrag aufgenommen und ist für dessen rechtliche Einordnung wesentlich.

4.4 Der Mietinteressent bestätigt, dass das Objekt nicht als ständiger Hauptwohnsitz („vivienda habitual”) dienen soll und dass er über einen anderweitigen dauerhaften Wohnsitz verfügt.

4.5 Unrichtige oder unvollständige Angaben nach §§ 4.2–4.4 berechtigen Vermittler und Eigentümer, vom Vertrag zurückzutreten.


§ 5 Mietdauer

5.1 Vermittelt werden Mietzeiträume von in der Regel einem bis elf Monaten. Der genaue Zeitraum wird im Mietvertrag mit festem Anfangs- und Enddatum bestimmt.

5.2 Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.

5.3 Eine Verlängerung ist nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen Eigentümer und Mieter möglich und setzt voraus, dass der Befristungsgrund nach § 4.3 fortbesteht. Der Vermittler übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Verlängerung möglich ist.


§ 6 Vergütung des Vermittlers

6.1 Für den Mietinteressenten ist die Vermittlung kostenfrei. Die Vergütung des Vermittlers trägt ausschließlich der Eigentümer.

6.2 Dem Mietinteressenten entstehen gegenüber dem Vermittler keine Kosten für Objektnachweis, Besichtigung, Angebotserstellung oder Vertragsvorbereitung. Eine Vermittlungsprovision, Bearbeitungsgebühr oder ein sonstiges Entgelte werden vom Mietinteressenten unter keinen Umständen erhoben.


§ 7 Keine Zusatzleistungen

7.1 Der Vermittler erbringt ausschließlich die Vermittlungsleistung nach § 2. Zusatz-, Service- oder Betreuungsleistungen während der Mietzeit werden weder erbracht noch vermittelt.

7.2 Ansprechpartner für alle Belange während der Mietzeit — insbesondere Instandhaltung, Störungen und Mängel — ist der Eigentümer. Dessen Kontaktdaten werden im Mietvertrag genannt.


§ 8 Miete, Kaution, Nebenkosten

8.1 Höhe der Miete, Fälligkeit und Zahlungsweise ergeben sich aus dem Mietvertrag zwischen Eigentümer und Mieter. Die Miete ist ein Gesamtpreis; im Verhältnis zum Mieter werden keine gesonderten Vermittlungskosten ausgewiesen oder erhoben.

8.2 Kaution (fianza). Der Mieter leistet die im Mietvertrag vereinbarte Kaution. Bei Mietverträgen über eine andere Nutzung als die ständige Wohnraumnutzung beträgt die gesetzliche Mindest-Kaution zwei Monatsmieten (Art. 36.1 LAU). Die Hinterlegung der Kaution bei der zuständigen kanarischen Stelle obliegt dem Eigentümer.

8.3 Die Rückzahlung der Kaution erfolgt durch den Eigentümer nach Rückgabe des Objekts und Abrechnung der Nebenkosten, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Mietende. Der Vermittler haftet nicht für die Rückzahlung.

8.4 Nebenkosten. Sofern der Mietvertrag nichts anderes bestimmt, trägt der Mieter die verbrauchsabhängigen Kosten (Strom, Wasser, Gas, Internet) nach Zählerstand. Die Zählerstände werden bei Übergabe und Rückgabe gemeinsam protokolliert.

8.5 Zahlt der Mieter Beträge an den Vermittler, nimmt dieser sie im Namen und für die Rechnung des Eigentümers entgegen. Die Zahlung an den Vermittler hat für den Mieter schuldbefreiende Wirkung gegenüber dem Eigentümer.

8.6 Alle Beträge verstehen sich in Euro. Bank- und Überweisungsgebühren trägt der Zahlende.


§ 9 Übergabe, Zustand, Inventar

9.1 Übergabe und Rückgabe erfolgen zu den im Mietvertrag vereinbarten Terminen. Abweichende An- und Abreisezeiten sind rechtzeitig abzustimmen.

9.2 Bei Übergabe wird ein Zustands- und Inventurprotokoll erstellt und von beiden Seiten unterzeichnet. Einwände gegen den protokollierten Zustand sind binnen 48 Stunden nach Übergabe in Textform zu erheben.

9.3 Der Mieter behandelt Objekt und Inventar pfleglich und gibt beide im vertragsgemäßen Zustand zurück. Für die Kosten der Endreinigung gilt die Regelung im Mietvertrag.


§ 10 Rücktritt vor Mietbeginn

10.1 Tritt der Mieter nach Abschluss des Mietvertrags und vor Mietbeginn zurück, gelten die im Mietvertrag vereinbarten Rücktrittsfolgen. Soweit dort nichts geregelt ist, gilt folgende Staffel:

RücktrittEntschädigung an den Eigentümer
bis 60 Tage vor MietbeginnBearbeitungspauschale 50 €
59–30 Tage vor Mietbeginn50 % einer Monatsmiete
29–15 Tage vor Mietbeginn100 % einer Monatsmiete
ab 14 Tagen vor Mietbeginn oder Nichtantritt200 % einer Monatsmiete

Die Entschädigung ist in allen Fällen auf die Gesamtmiete des vereinbarten Zeitraums begrenzt.

10.2 Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Wird das Objekt für den betroffenen Zeitraum anderweitig vermietet, verringert sich die Entschädigung um die daraus erzielte Miete.

10.3 Weist der Mieter einen Ersatzmieter nach, der zu gleichen Bedingungen eintritt, und stimmt der Eigentümer zu, beschränkt sich die Forderung auf einen Bearbeitung Betrag von 50 Euro.

10.4 Der Vermittler empfiehlt den Abschluss einer Versicherung, die das Rücktritts Risiko abdeckt.


§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

11.1 Ist der Mietinteressent Verbraucher und wurde der Vermittlungsvertrag im Fernabsatz geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung ist Anhang A dieser AGB; sie wird zusätzlich als Anlage zum Vertrag übermittelt.

11.2 Der Widerruf ist formlos per E-Mail an “mieten@100arboles.com” möglich und ausreichend. Ein Formular, eine Begründung oder eine Unterschrift sind nicht erforderlich. Der Vermittler bestätigt den Eingang unverzüglich per E-Mail.

11.3 Das Widerrufsrecht bezieht sich auf den Vermittlungsvertrag mit dem Vermittler. Für den Mietvertrag zwischen Eigentümer und Mieter gelten die dortigen Regelungen.

11.4 Wünscht der Mietinteressent, dass der Vermittler mit der Ausführung der Vermittlungsleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, muss er dies ausdrücklich verlangen. Da die Vermittlung für ihn kostenfrei ist (§ 6), entstehen ihm auch bei anschließendem Widerruf keine Kosten.


§ 12 Objektangaben, Änderungen, Ersatzobjekt

12.1 Beschreibungen, Fotos, Flächen- und Ausstattungen Angaben beruhen auf Angaben des Eigentümers. Der Vermittler prüft sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, kann für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit aber nur einstehen, soweit ihm Unrichtigkeiten bekannt waren oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sind.

12.2 Geringfügige, dem Mieter zumutbare Abweichungen (z. B. Austausch einzelner Einrichtungsgegenstände gleicher Art und Güte) bleiben vorbehalten.

12.3 Wird ein Objekt nach Vertragsschluss aus nicht zu vertretenden Gründen unbewohnbar oder nicht verfügbar, bemüht sich der Vermittler um ein gleichwertiges Ersatzobjekt. Nimmt der Mieter das Ersatzobjekt nicht an, werden geleistete Zahlungen unverzüglich und vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche gegen den Vermittler bestehen nur nach § 13.

12.4 Bauarbeiten, Lärm oder Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft, die der Eigentümer nicht zu vertreten hat und bei Vertragsschluss nicht bekannt waren, begründen keine Ansprüche gegen den Vermittler.


§ 13 Haftung

13.1 Der Vermittler haftet für die ordnungsgemäße Erbringung seiner Vermittlungsleistung.

13.2 Der Vermittler haftet nicht für die Erfüllung der Pflichten des Eigentümers aus dem Mietvertrag, insbesondere nicht für Zustand und Verfügbarkeit des Objekts während der Mietzeit, für Mängel oder für die Rückzahlung der Kaution.

13.3 Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Vermittler unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

13.4 Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben von § 13.3 unberührt.

13.5 Der Vermittler haftet nicht für Schäden infolge höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, vulkanische Aktivität, Streiks, behördliche Anordnungen sowie Ausfall oder Einschränkung von Flug- und Fährverbindungen.

13.6 Dem Mieter wird der Abschluss einer privaten Haftpflicht- und Hausratversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung empfohlen.


§ 14 Pflichten des Mieters während der Mietzeit

14.1 Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu Wohnzwecken im Rahmen des in § 4.3 angegebenen Zwecks. Eine Weiter- oder Untervermietung, insbesondere eine touristische Weitervermietung über Buchungsplattformen, ist untersagt.

14.2 Die Belegung darf die im Mietvertrag genannte Personenzahl nicht überschreiten.

14.3 Hausordnungen der Eigentümergemeinschaft sowie Ruhezeiten sind einzuhalten.

14.4 Schäden und Störungen sind dem Eigentümer unverzüglich anzuzeigen.


§ 15 Mängelanzeige und Beschwerden

15.1 Mängel des Objekts sind unverzüglich nach Kenntnis dem Eigentümer in Textform anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt der Mieter die Anzeige, kann er insoweit keine Ansprüche geltend machen, wie eine Abhilfe möglich gewesen wäre.

15.2 Beschwerden über die Vermittlungsleistung sind an [adresse] zu richten. Der Vermittler hält Beschwerdeformulare („hojas de reclamaciones”) nach kanarischem Verbraucherrecht bereit.


§ 16 Datenschutz

16.1 Der Vermittler verarbeitet personenbezogene Daten nach der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und der Ley Orgánica 3/2018 (LOPDGDD). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter [URL].

16.2 Zur Durchführung der Vermittlung werden die nach § 4.2 erhobenen Daten an den jeweiligen Eigentümer sowie, soweit gesetzlich vorgeschrieben, an Behörden übermittelt.

16.3 Verantwortlicher ist die 100 Árboles S.L., Kontakt: [Datenschutz-E-Mail].


§ 17 Anwendbares Recht, Streitbeilegung, Gerichtsstand

17.1 Es gilt spanisches Recht.

17.2 Ist der Mieter Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen Staat der Europäischen Union, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften seines Wohnsitzstaates unberührt (Art. 6 Verordnung (EG) Nr. 593/2008). Er kann den Vermittler an seinem eigenen Wohnsitz oder am Sitz des Vermittlers verklagen; er selbst kann nur an seinem Wohnsitz verklagt werden (Art. 17–19 Verordnung (EU) Nr. 1215/2012).

17.3 Für Kaufleute und juristische Personen ist der Gerichtsstand Santa Cruz de La Palma.

17.4 Der Vermittler ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die gesetzlichen Rechte der Verbraucher, sich an die zuständigen Verbraucherschutz Stellen oder an die ordentlichen Gerichte zu wenden, bleiben unberührt.


§ 18 Vertragssprache, Schlussbestimmungen

18.1 Diese AGB liegen in spanischer und deutscher Sprache vor. Im Zweifel und bei Abweichungen ist die spanische Fassung maßgeblich, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

18.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.

18.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.


Anhang A — Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

So einfach geht’s: Senden Sie uns eine formlose E-Mail an info@100arboles.com. Ein Satz genügt — zum Beispiel: „Ich widerrufe den Vermittlungsvertrag vom [Datum].” Eine Begründung, ein Formular oder eine Unterschrift sind nicht erforderlich. Wir bestätigen Ihnen den Eingang umgehend per E-Mail.

Sie können uns auch auf jedem anderen Weg mit einer eindeutigen Erklärung informieren:

100 Árboles S.L., C/ Cancelita 29; 38750 El Paso-La Palma; St. Cruz de Tenerife, info@100arboles.com, +34 609 30 86 29

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Da unsere Vermittlungsleistung für Sie kostenfrei ist, entstehen Ihnen auch dann keine Kosten, wenn Sie verlangt haben, dass wir mit der Vermittlung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen.